Ab wann treten die Preisbremsen in Kraft?

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Verrechnung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Die Höhe der Entlastung wird dann in der kommenden Jahresendabrechnung aufgeführt.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.