Rechnungsadresse:

Das ist die von Ihnen mitgeteilte Anschrift, an welche wir sämtliche Rechnungen und Anschreiben versenden.

Bitte halten Sie diese Angaben immer auf dem aktuellen Stand und teilen uns Änderungen zeitnah mit.

Unsere Kontaktdaten:

„Unser Service für Sie“

Hier finden Sie alle wesentlichen Telefon- und Faxnummern sowie unsere Onlinedaten und die Standorte unserer Kundenzentren.

Ihre Rechnungsdaten:

Alles, was diese Rechnung betrifft, wie Rechnungsnummer und -datum sowie auch Ihre Kundennummer, sind hier auf einen Blick angeordnet.

Bei Fragen zur Rechnung, halten Sie bitte diese Informationen bereit. Das erleichtert die Zuordnung und wir können Ihr Anliegen zügig bearbeiten.

Abnahmestelle:

„für Kunde:“

Ihre Kundennummer ist der Abnahmestelle zugeordnet, an dem die Energie verbraucht wird. Das kann von der Rechnungsadresse abweichen.

Abrechnungszeitraum:

Die Rechnung wird über den hier aufgeführten Belieferungszeitraum gestellt. Sollten Sie Ihren Vertrag nicht gekündigt oder sich mitten im Jahr angemeldet haben, ist das normalerweise ein Kalenderjahr.

 

Übersicht Kosten und Abschlagszahlungen:

Hier haben Sie eine Gegenüberstellung des tatsächlichen Verbrauchs mit den dadurch entstandenen Kosten und Ihren geleisteten Abschlagszahlungen.

Steuersätze bei der Abrechnung:
Strom 19 %
Gas und Wärme komplett 2022 = 7 %

Steuersätze Abschlagszahlungen:
Strom 19 %
Gas und Wärme Februar bis Oktober 2022 = 19 %
November und Dezember 2022 = 7 %

Die Übersicht über die Zählerstände, die Preiszusammensetzung und die Erklärung für die eingesparte EEG-Umlage bei Strom sowie die Erklärung „Entlastung Gas“ finden Sie im Anhang.

Rechnungsbetrag:

Der Rechnungsbetrag ergibt sich, wenn von den Verbrauchskosten die bereits bezahlten Abschläge abgezogen werden.

Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben, ist das als Guthaben ausgewiesen, im umgekehrten Fall als Forderung.

Neu in diesem Jahr: Der erste Abschlag wird gleich verrechnet und erscheint als „Restbetrag“. Ist dieser zu Ihren Gunsten (grüne Schrift), überweisen wir, ansonsten (rote Schrift) ziehen wir ein bzw. Sie überweisen.

Ihr neuer Abschlag:

Der Abschlag ist der monatliche Betrag, den Sie an die Stadtwerke zahlen. Er errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch und den derzeit geltenden Energiekosten.

Verbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis = Jahreskosten
Jahreskosten / 11 Abschläge = monatlicher Abschlag

 

! Ihr gehobener Abschlag beinhaltet keine für Sie ggf. in Frage kommende Energiepreisbremse. Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.stadtwerke-gvm.de/de/kontakt/strompreisbremse.html

 

Sie möchten sicherheitshalber etwas mehr zahlen? Kein Problem. Passen Sie Ihren Abschlag einfach selbst an. Einfach den QR-Code unten auf Ihrer Rechnung scannen und den Anweisungen folgen.

Fälligkeitsdatum:

Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, an dem der monatliche Abschlag spätestens auf dem Konto des Energieanbieters eingegangen sein muss. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, wird der Betrag bequem jeden Monat automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

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Allgemeine Informationen:

Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Informationen.

Dazu gehören unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, Informationen zur Ablesung der Zählerstände, der

Fälligkeiten der Rechnungsbeträge und zu Einwänden gegen Rechnungen. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zur Abrechnung, Lieferung und Energiedienstleistungen.

Ganz wichtig auch ein Abkürzungsverzeichnis zur besseren Verständlichkeit der Rechnung und die gesetzlichen Angaben zur Streitbeilegung und Schlichtungsstelle.

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